Gemeinde & Bürger Gästeinfo Brauchtum

Lambrecht (Pfalz)

Stadt der Geißbock-Festspiele

Stiftsurkunde

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit

Die gegenwärtige Generation, die das Gelöbnis ausgesprochen hat und ebenso die Nachkommen, die ihr folgen werden, sollen wissen, wie ich, Otto, von Gottes Gnaden Herzog, in Vorsorge um das Heil meiner und meiner Eltern Seelen auf Anraten meiner Gemahlin Judith und mit Zustimmung meiner drei Söhne Heinrich, Bruno und Cuno, sowie beipflichtender Ermunterung Kaiser Ottos III. in Liebe zu dem höchsten König und dem hl. Martyrer Lambertus an dem Platz, der Gravenhusen genannt wird, oberhalb des Flußufers der Spira im Wasigenwald im Speyergau ein Bethaus errichtet habe.

Hierzu habe ich Folgendes angeordnet: Gewissenhafte Sorgfalt monastischen Lebens gemäß der Regel des hl. Benedikt soll ebenda in immerwährender Festigkeit bestehen; die Klostergemeinschaft und der Platz samt allem, was hierzu in aller Form übergeben wurde und noch zu übergeben sein wird, bleibe in ungeschmälerter Freiheit bestehen und die Gemeinschaft soll selbst niemals unter Dienstbarkeiten, Einforderungen oder Beschlüssen zu leiden haben, gleich ob von Königen, irgendeinem meiner Nachkommen, einem Fürsten oder einer weltlichen Macht.

Nur der jeweils Älteste meiner Sippe soll als Schirmvogt gelten, um die Klosterfamilie und den Platz gegen Unrecht zu verteidigen. Gleichwohl soll der Abt oder das Kloster nicht aus irgendeinem weltlichen Recht oder Verordnung heraus gezwungen werden, diesem eine Dienstbarkeit zu erweisen oder Gastungspflichten zu erbringen; einzig und allein um die Beachtung der klösterlichen Regeln soll man den Abt besorgt und bemüht sein lassen. Wenn aber - fern sei dies! - der Platz von einem als Pfründe jemandem übereignet wird, so soll der Name des Übereigners in gleicher Weise wie der des Empfängers aus dem Buch des Lebens und im himmlischen Jerusalem getilgt werden.

Alsdann haben wir fest verliehen die Waldmark an diesem Platz, kreisförmig umschlossen von den benachbarten Bergrücken, nämlich von der Brücke aus, wo die Wildwasser Hohspira und Spira zusammenfliessen, bis zur höchsten Erhebung des Berges, der Eichineberc heißt, von da bis zum Larbach und über den Eihimberc und über das Azasantal bis zum Durrental. Ebenso über den Spirafluß und über den Scurberc, wo sich ein Talkessel anschließt, der Kankantal heißt, über das Bremental und über den Scurberc und den Khirhberc bis dorthin, wo der Bermbac entspringt; von da über den Buhimberc bis zu der obengenannten Brücke, wo Hohspira und Spira zusammenfließen.

Alle diese oben erwähnten Berggipfel sind in meiner gewissenhaften Abgrenzung so festgelegt, daß der Stamm jedes beliebigen Baumes, läßt man ihn genau auf der Höhe der vorgenannten Berge umfallen, gleichermaßen hierhin oder dorthin zu stürzen vermag.

Alles, was also von dieser Grenze, die wir zuvor genannt haben, umschlossen wird, haben wir mit Zustimmung und Bezeugung aller Mitbewohner jener Gegend, die wir damals hinzuziehen konnten, dem Altare des seligen Martyrers Lambertus zu immerwährendem Rechte übergeben und als Eigentum überlassen, und zwar unter der Bedingung, daß kein Fürst irgendein Recht dort habe oder irgendeine Machtbefugnis außer dem Abt des Platzes oder wem dieser selbst es gestattet hat.

Ferner gaben wir dem vorgenannten Platz zur Nutznießung den neunten Teil unserer Einkünfte in dem Meierhof, der Skeferstat heißt, nämlich von den Feldfrüchten, die auf dem herrschaftlichen Ackerland wachsen, wie auch von den Weinbergen und Masthühnern; ebenso auch den Fluß Lancwata bis zur öffentlichen Straße mit solchem Nutzgebrauch, wie ich ihn bis jetzt innehatte; gleichermaßen haben wir von allen Nutzungen, die aus unserem Forst irgendwie werden hervorgehen können, die Non gleich welcher Art jenen Mönchen zugewiesen.

Wir haben auch entschieden, daß in dem Meierhof, der Sulzbach heißt, die gleiche Bedingung auf ewig beachtet werde, nämlich daß der Abt des oben erwähnten Klosters die Non aus jeglicher Nutzung gleich welcher Art ohne jeden Widerspruch zu immerwährendem Recht jedes Jahr erhalten soll. Wir gaben ebendort eine Quelle, zur Lauge- und Salzgewinnung sehr geeignet und die Non aus dem ganzen Wald nach Länge und Breite, kultiviert und unkultiviert. Auch einen Herrensitz schenkte ich auf demselben Meierhof samt der Non von den Feldfrüchten, Pferden, Rindern, Schweinen und Eiern, Junghühnern und Gänsen dem zuvor genannten Martyrer Lambertus.

Ich schenkte außerdem einen meiner Leibeigenen mit Namen Giso, der sich in meinem gesamten Hauswesen als sehr getreuer Verwalter auszeichnete, mit seinem gesamten Besitz; mit ihm übergab ich auch einen mir zufolge Gottesurteil Hörigen, Richard, im Meierhof Moraha samt allem, was ebendort meinem Recht unterstand, dem oben genannten Martyrer Lampertus.

Auch fügte ich ein Landgut hinzu, Holzhusa, diesseits des Rheines gelegen, samt den Leibeigenen, die es bestellen; auf dem anderen Rheinufer aber übergab ich die Mutterkirche in Steinwilre mit allen Zehntnutzungen als Heilmittel meiner Seele Gott und seinem Martyrer Lampertus.

Unwiderruflich geschenkt wurde von meiner Hand auch ein Landgut namens Alesenz, dessen Gesamtbestand damals meinem Geheiß entsprechend aufgenommen wurde, nämlich 100 Morgen Ackerland, Wiesen zu annähernd 30 Fuhren, die Zehntkirche, 2 Mühlen, 6 Hofplätze, ein Wald - teils kultiviert teils unkultiviert, mit 31 Mansen. Ebenso im vorerwähnten Moraha 179 Morgen salischen Landes, 10 Morgen Wiesen, eine Kapelle samt einer Manse und Hofplatz als Pfründe, 6 Mühlen und 14 andere Mansen; in Scurheim übergab ich 5 Mansen mit Weinbergen und Wiesen dem vorgenannten Martyrer Christi Lampertus.

Mit diesen geringen Zuwendungen habe ich den Platz begründet und von Anfang an danach gestrebt dem gnädigen Gott die Gabe zu vermehren.

Ausgefertigt aber wurde diese Übergabe-Urkunde im 977. Jahre der Menschwerdung des Herrn, in der 15. Indiktion, als der höchst ruhmreiche Kaiser Otto III. regierte. Tatsächlichen Bestand erhielt dies alles jedoch auf der öffentlichen Gerichtsstätte, die Luttramis-Forst heißt in Anwesenheit des Grafen Hugo und anderer, unter denen sich Adelige, aber auch andere Leute guter Gewährschaft befanden.

Daß aber die Sicherheit dieser vollkommenen freien Übergabe für alle Zeiten immerdar fest und unerschüttert bestehen bleibe, habe ich angeordnet, daß die hierauf gefertigte Urkunde selbst samt den Namen geeigneter Zeugen durch den Aufdruck meines Siegels gekennzeichnet werde. Dies sind also die Namen der Männer, die anwesend waren und von mir geheißen wurden zu unterschreiben: Graf Willehalm, Graf Wolffram, Graf Luttolt, Zeizolff, Lutfrit, Hartmut, Benzo, Gumpreth, Godebreth, Herrih, Ebo, Rutpreth, Reginbolt, Notine.

Wenn aber einer von diesen Zeugen, die jetzt auf dieser Erde weilen, Gott zum Greuel sein Zeugnis mißachtet hat dann soll, was immer er auch entschieden oder beschlossen haben mag, vor Gott und den Menschen null und nichtig sein und er möge es nicht wagen, Gottes Angesicht im Himmel zu schauen, dem er auf Erden die Wahrheit abzustreiten sich nicht scheute.

Eichineberc, Eihimberc = Eichenberg: jetzt Eichelberg, bzw. Kreuzberg;  
Larbahc= Luhrbach;  Azasantal = Atzental: jetzt Sommerberg; Durrental = Dörrental; Scurberc = Schauerberg; Kankantal = Krankental;  Bremental = jetzt Melchiorrott, bzw. Vodenseng;  
Khirhberc = Kirchberg: jetzt Blotter Kopf;  Bermbach = Bärenbach; Buhimberc= Buchenberg: jetzt Ochsenkopf; Skeferstat = Schifferstadt; Lancwata = Rehbach; Sulzbach = Sulzbach am Taunus (?); Moroha  =  Kirchmohr:  jetzt Gemarkung Niedermahr bei  Glanmünchweiler; Holzhusa =  Burgholzhausen/Wetterau   (?);   
Steinwilre = Steinweiler bei Kandel;  Alesenz = Alsenbrück;  Scurheim = Schauemheim;  
Luttramisforst = Lutramsforst: Dingstätte des Speyergaues (bei Frankweiler).